AGB Hundeschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Jagdhundeschule/Ausbildung „Jagdhunde Willkommen“

Ein Erstgespräch steht am Anfang jeden Trainings, um zusammen einen zielgerichteten Trainingsplan zu erarbeiten. Denn nur gegenseitiges Verstehen und das miteinander Arbeiten sind ausschlaggebend für den Erfolg!

I. Grundlage/ Geltung der Bedingungen 

  1. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit der Hundeschule Jagdhunde Willkommen Astrid Willert. Angebote und Leistungen der Hundeschule erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule.
  2. Zwischen der Hundeschule und dem Kunden wird ein Dienstvertrag geschlossenen mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule Vorschläge zur artgerechten Führung und Haltung. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.
  3. Mit der Vereinbarung eines Termins (telefonisch, schriftlich, persönlich) oder Beginn der ersten Übungstunde /Seminar/Kurs/Workshop/Einzelstunde gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Ebenfalls werden diese Bedingungen mit dem Betreten des Übungsgeländes anerkannt, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. 
  4. Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Kursprogramm, Hundetour oder der Seminarprogramme oder aus der geschlossenen Einzelvereinbarung.

II. Haftung/Informationspflichten/Teilnahme an Übungsstunden 

  1. Die Teilnahme an den Gruppenübungsstunden, Seminare, Workshops, Kursen und alle sonstigen Veranstaltungen insbesondere Welpen und große Hunde der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle von Personen oder Hunden wird nicht gehaftet. Bei Kämpfen und/oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen am Hund / an Menschen.
  2. Der Kunde bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung und einen gültigen Impfschutz haben. Diese sind dem Ausbilder bei Veranstaltungsbeginn vor zu legen. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.
  3. Der Kunde ist verpflichtet eine Läufigkeit der Hündin anzuzeigen.Sind dem Besitzer des Hundes auffällige Verhaltensweisen wie übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit seines Hundes bekannt, die zur Störung des Kurses oder der Ausbildung hinderlich sein könnten ist eine Informationspflicht hierzu über den Hund Bedingung!
  4. Fehlt der Nachweis der Haftpflichtversicherung, ein Impfnachweis oder liegen Umstände des Absatzes 3 vor, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen.
  5. Die Benutzung der Trainingsplätze  und der Geräte ist nur den zu den Kursen angemeldeten Personen/Hunden, im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht der Trainerin gestattet. Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für ihre Kinder. Die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für Kinder auf dem Trainingsgelände, liegt bei den Eltern.
  6. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
  7. Sofern die Hundeschule für leichte Fahrlässigkeiten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt.
  8. Hunde, die jagdlich zur Ausbildung in der Pension untergebracht sind und im eigenen Revier der Ausbilderin und anderen fremden zur Verfügung gestellten Übungsgeländen gearbeitet werden, wird keine Haftung seitens der Ausbilderin Astrid Willert für Schäden oder gar Verlusten (bei Unfällen) des Hundes übernommen/erstattet. Der Hundehalter haftet gegenüber Dritten mit der eigenen Hundehaftpflichtversicherung. Die Hundepension/Ausbilderin besitzt eine Haftpflichtversicherung für Ausbildung und Pension. Diese ist nach Anfrage einsichtbar.

III. Anmeldung
Anmeldung erfolgt schriftlich im Anmeldeformular.
Per E-Mail schriftlich oder persönlich.

IV. Rücktritt 
Anmeldungen können jederzeit storniert werden.
Hierfür werden keine weiteren Kosten für den Hundehalter berechnet.

V. Zahlungsbedingungen / Preise 
Preise und Zahlungen erfolgen nach Vereinbarung.

Sonstiges
Ausbildung des Jagdhundes
Hier wird auf das Erstgespräch verwiesen, das in Absprache schriftlich festgehalten wird. In dieser schriftlichen Absprache werden Ziel der Ausbildung wie Prüfungen oder auch andere Ziele der Ausbildung detailliert besprochen und schriftlich festgehalten.

Kadow, April 2019

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