AGB Hundepension

Hundepension Mecklenburg-Vorpommern

AGB der Hundepension „Jagdhunde Willkommen“

1.1 Zwischen dem Hundehalter und der Inhaberin der Hundeschule und Hundepension Astrid Willert „Jagdhunde Willkommen“ wird ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Beherbergungsvertrages.

Die Inhaberin der Hundepension und Hundeschule weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses werden. Die AGB ist auf der Homepage www.jagdhunde-willkommen.de zu lesen und wird bei Neuaufnahme eines Hundes dem Besitzer ausgehändigt.

Jeder Hundehalter, der sein Tier in die Verwahrung der Pension gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Mit der Unterschrift erklärt sich der Hundehalter mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Die Hundepension und Hundeschule Astrid Willert „Jagdhunde willkommen“ gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während seines Aufenthaltes auf dem umzäunten Privatgelände sowie im Jagdrevier der Inhaberin ausreichend Freilauf zu verschaffen und persönliche Betreuung.

1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund „Eingewöhnungsprobleme“ zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programm-angebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension eingehend informiert.
Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
Auffällige Hunde können von der Betreuung ausgeschlossen werden.

1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Er erklärt, dass sein Hund haftpflichtversichert ist. Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der Hundebesitzer voll für entstanden Schaden am Menschen und Tier. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.5 genannten Fälle erfasst.

2. Tierarztkosten/Tierheim

2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.2 Der Hundehalter versichert, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache) sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.

Ein Verdacht auf Erkrankungen ist der Hundepension mitzuteilen.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten.

Falls ein Hund während des Betreuungsaufenthaltes erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für andere Hunde darstellt, ist eine Quarantäneunterbringung erforderlich.
Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

2.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung ist vorab zwingend eine Information und Rücksprache mit der Pension zu erfolgen. Der Pension bleibt es vorbehalten bei Nichteinhaltung des festgelegten Termins ein Pensionsaufschlag von 10,00 €/tgl. zu berechnen.

2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen und unkastrierte Rüden nur auf Absprache aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben , wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Wird eine Hündin während des Aufenthaltes läufig, werden pro Tag 8 Euro Aufwandsentschädigung berechnet.

3. Pensionspreise

3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Pensionstag EURO 18,00 zu bezahlen, an Wochenendtagen und Feiertagen 25,00 € / Tag. Sollte mehr als ein Hund in Pension gegeben werden, beträgt der Satz pro Hund und Tag nach Absprache.

Der Bringe – tag zählt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt dann nicht als Pensionstag, wenn der Hund in der Zeit von montags bis samstags bis 10.00 Uhr abgeholt wird.

3.2 Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet oder per Rechnung.

4. Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittagsruhe von 12.00 – 14.00 Uhr
Samstag: von 09.00 bis 14.00 Uhr, Sonntag: geschlossen
*Termine nach Vereinbarung*

5. Haftung
Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Mit der Abgabe Ihres Hundes erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Kadow, April 2019

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